Das StadtHotel ARTE ist seit 2. Juni wieder für alle Gäste geöffnet!
Bitte beachten Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter die geltenden Hygienevorschriften.
Gemäß den Bestimmungen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBe-LVO) des Landes Rheinland-Pfalz (www.corona.rlp.de) ist eine Beherbergung von Gästen in Rheinland-Pfalz unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
• Gäste müssen bei Anreise zum Zeitpunkt des Check-ins symptomfrei sein.
• Für Gäste gilt eine Testpflicht, d. h. die Beherbergung darf nur gestattet werden, wenn der Gast
bei Ankunft einen negativen Testnachweis (Testergebnis nicht älter als 24 Stunden, Antigen-Laien-Selbsttest ausreichend) vorlegt oder
bei Ankunft einen Schnelltest (Antigen-Laien-Selbsttest ausreichend) durchführt und das Testergebnis negativ ist.
• Bei mehrtägigen Aufenthalten ist alle 48 Stunden, gerechnet ab Datum/Uhrzeit der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen.
Eine Fortführung der Beherbergung ist in diesem Fall nur bei Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich.
• Von der Testpflicht ausgenommen sind:
Kinder unter 6 Jahren
Geimpfte (ab 14 Tagen nach der 2. Impfung) im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
Genesene im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
• Gästen, die die v. g. Voraussetzung nicht erfüllen, darf keine Beherbergung gewährt werden.
Die vorgenannten Regelungen gelten ebenso für den Restaurant-Innenbereich. Für die Außengastronomie ist kein Test notwendig!
(Stand: 18. Juni 2021)
Wir freuen uns über Ihre Reservierung und Ihren Besuch!